Festgeld Zinsen: auch steuerliche Fragen beachten
Bei der Geldanlage auf einem Festgeldkonto sind für viele Anleger zunächst hohe Festgeld Zinsen ausschlaggebend. Für die Berechnung der Rendite sollten auch steuerliche Belange eine Rolle spielen.
Wenn man für die langfristige Vermögensbildung eine sichere Geldanlage sucht, stellen Festgeldkonten ohne Frage eine erwägenswerte Möglichkeit dar. Die Zinsen sind bei dieser Anlageart verbindlich festgeschrieben und ermöglichen über größere Zeiträume stattliche Erträge. Viele deutsche und internationale Anbieter unterbreiten Bankkunden eine Vielzahl an Angeboten, die sich zum Beispiel in der Mindesthöhe des Anlagebetrages und in der Anlagedauer unterscheiden. Hohe Zinssätze sind dabei manchmal an besondere Konditionen gebunden, die der Anleger erfüllen muss. Eine weitere Frage stellt die jeweilige Einlagensicherung der möglichen Banken dar, die Auskunft darüber gibt, wie sicher im Zweifelsfall das angelegte Geld tatsächlich ist. Doch neben solchen Überlegungen zur Sicherheit der Geldanlage und zur Höhe der Festgeld Zinsen sind noch weitere grundsätzliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zinsabschlagssteuer und Abgeltungssteuer sind Themen, mit denen sich der Anleger ebenso befassen sollte.
Bis zu einer bestimmten Höhe kann durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank Steuerfreiheit erzielt werden. Andernfalls werden 30 Prozent Abschlagssteuer auch auf die Erträge durch Festgeld Zinsen erhoben. Eine zusätzliche Neuerung stellt die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Abgeltungssteuer dar. Wie sich die Einzelregelungen auf die persönliche Vermögensverwaltung auswirken, ist im Zweifelsfall am besten im Gespräch mit den Banken oder dem eigenen Finanzberater abzuklären. Freistellungsaufträge können auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Welche Aufteilungen sich hier empfehlen können, lässt sich jeweils nur im konkreten Fall entscheiden.
Um Klarheit darüber zu erhalten, wie hoch die Erträge aus Festgeld Zinsen für den Anleger summa summarum effektiv sein werden, sollte man außer der reinen Zinshöhe in jedem Falle auch die steuerliche Behandlung mit in die Berechnungen einbeziehen. Neben der Zinsabschlagsteuer ist hierbei auch der Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen. Damit die Geldanlage am Ende die erhofften Erträge tatsächlich erbringt, ist daher etwas Rechenarbeit von Vorteil.